Packmittelrücknahme

Die Deutsche Verpackungsverordnung bei LANXESS

Die Deutsche Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 fordert von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen sowie verpackten Waren die Rücknahme und Verwertung der Packmittel nach der Verwendung. Seit 01. Januar 2000 gilt die Rücknahmeverpflichtung auch für Verpackungen sogenannter schadstoffhaltiger Füllgüter.

Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch vom Endverbraucher zurückzunehmen und wieder zu verwenden oder zu verwerten. Kosten und Ort der Übergabe werden in der Industrie und im Gewerbe frei vereinbart. Für die industriellen und gewerblichen Verpackungen kann jeder Hersteller seiner Verpflichtung selbst oder durch einen beauftragten Dritten nachkommen. LANXESS beauftragt Gesellschaften für die Rücknahme und Verwertung von werkstoffspezifischen Verpackungen.

Für eine optimale Entsorgung von Verpackungen haben wir für unsere Kunden in einer Broschüre die Rücknahmegesellschaften und ihre Maßnahmen zusammengestellt, die für die bundesweite Rücknahme und Verwertung von Industrieverpackungen zur Verfügung stehen.

Als erste Information bieten wir Ihnen hier unsere Broschüre "Rücknahme von Packmitteln" zum Download an.