Werden in einem Werk des Bestellers Montagen, Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen etc. durchgeführt, so gelten hierfür die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften für Fremdfirmen, die innerhalb der Werke der LANXESS Deutschland GmbH und ihrer Beteiligungsgesellschaften Aufträge abwickeln. Diese werden vor Beginn der Arbeiten ausgehändigt, ggf. sind sie bei der hierfür zuständigen Abteilung (z. Zt. Werkschutz) anzufordern. Das Risiko für das in das Werk des Bestellers eingebrachte Eigentum des Lieferanten oder seiner Belegschaft wird vom Besteller nicht getragen.