Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen

REACH: Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien

Im Juli 2007 hat die Europäische Union mit der REACH-Verordnung das europäische Chemikalienrecht neu geordnet. Die EG-Verordnung  [VO (EG) Nr. 1907/2006] umfasst die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH betrifft alle Akteure in der Lieferkette – vom Hersteller über den Weiterverarbeiter und Händler bis hin zum Anwender chemischer Stoffe und gilt für fast alle chemischen Stoffe (als solche oder in Zubereitungen), egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Erzeugnisse sind nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Registrierung der Stoffe bei LANXESS

 

LANXESS hat seit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung etwa 1.000 Stoffdossiers jeweils fristgerecht in drei Phasen (2010, 2013 und 2018) bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki eingereicht. Für die Registrierung wurden alle vorgeschriebenen Informationen zu den LANXESS-Stoffen ermittelt sowie die Herstellung und alle Verwendungen systematisch evaluiert.

Die Registrierungsdossiers zu erstellen war ein enormer Aufwand, aber es wurde auch viel dadurch erreicht - wir wissen heute sehr viel mehr über die sichere Herstellung und Verwendung unserer Produkte als noch vor zehn 10 Jahren.

 

REACH bleibt weiter wichtig

Mit der Registrierung aller Phase-in-Stoffe von LANXESS ist lediglich ein Teil von REACH vorerst abgeschlossen, denn REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Das Thema bleibt weiter wichtig. Einige Dossiers müssen nachgearbeitet werden, und in Zukunft neue Stoffe immer vor der Herstellung oder vor dem Import registriert werden. Das gilt bereits ab einer Tonne pro Jahr und je juristische Einheit („legal Entity“) des Konzerns.